Ein Geschirrspüler ist ein Gerät mit Pumpe, Heizung, Ventilen, Sensorik und einer Tür, die einige tausend Mal geöffnet wird. Dass irgendwann etwas ausfällt, ist eingepreist — die Frage ist, was.
Was typischerweise zuerst geht
Verschleißteile, die sich lohnen zu tauschen:
- Türdichtung — wird hart, reißt, das Gerät wird undicht. Günstig und meist ohne Werkzeug wechselbar.
- Türfeder oder Federseil — die Tür fällt durch oder bleibt hängen. Ein häufiges Teil, besonders bei integrierten Geräten mit schwerer Möbelfront.
- Korbrollen — die Körbe laufen schwer oder kippen. Cent-Artikel.
- Sprüharme — Düsen ausgebrochen oder Lager ausgeschlagen.
- Siebsystem — nach Jahren verformt oder eingerissen.
Baugruppen, bei denen die Rechnung kippt:
- Umwälz- oder Ablaufpumpe
- Heizelement oder Durchlauferhitzer
- Elektronik / Steuerplatine
- Wasserweiche
- Innenbehälter undicht — wirtschaftlich praktisch immer das Ende
Die Rechnung
Eine brauchbare Regel: Kostet die Reparatur mehr als die Hälfte eines gleichwertigen Neugeräts, wird es eng. Aber der Preis allein reicht nicht, es gehören zwei weitere Größen dazu.
Gerätealter. Bei einem Gerät im zweiten oder dritten Jahr lohnt fast jede Reparatur. Bei einem zehn Jahre alten Gerät bedeutet eine teure Reparatur, dass man in ein Gerät investiert, dessen nächste Baugruppe absehbar folgt.
Was danach noch kommen kann. Wird die Pumpe getauscht, sind Heizung und Elektronik genauso alt wie vorher. Eine Reparatur verlängert das Leben, sie setzt es nicht zurück.
Verbrauch. Ein sehr altes Gerät verbraucht spürbar mehr. Dieser Unterschied summiert sich über Jahre — er rechtfertigt aber selten allein den Austausch eines noch funktionierenden Geräts, weil die Herstellung des neuen Geräts ebenfalls Ressourcen kostet.
Vor dem Kundendienst
Eine Anfahrtspauschale fällt an, auch wenn nichts kaputt war. Deshalb lohnt es, die Symptome vorher durchzugehen — die Liste steht unter Störungen selbst eingrenzen. Ein erheblicher Teil der Einsätze endet mit einem gereinigten Sieb, einem geknickten Ablaufschlauch oder einer nicht eingerasteten Tür.
Beim Anruf hilft es, folgendes bereitzuhalten:
- Modellbezeichnung und Seriennummer (Typenschild an der Türinnenkante oder am Türrahmen)
- den genauen Fehlercode, falls einer angezeigt wird
- das Kaufdatum
- eine kurze Beschreibung, in welcher Programmphase das Problem auftritt
Gewährleistung, Garantie und Beweislast
Zwei verschiedene Dinge, die regelmäßig verwechselt werden:
Die gesetzliche Gewährleistung gilt gegenüber dem Verkäufer und beträgt bei Neuware zwei Jahre. Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag — der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen. Danach kehrt sich die Beweislast um.
Die Herstellergarantie ist freiwillig. Ihr Umfang, ihre Dauer und ihre Bedingungen ergeben sich allein aus der Garantieerklärung — sie kann besser sein als die Gewährleistung, aber sie ersetzt sie nicht.
Wichtig für den Praxisfall: Ansprüche aus der Gewährleistung richten sich an den Händler, nicht an den Hersteller. Wer beim Hersteller anruft, landet oft in einem kostenpflichtigen Serviceeinsatz, obwohl der Händler in der Pflicht gewesen wäre.
Ersatzteilverfügbarkeit
Der Punkt, der beim Kauf kaum beachtet wird und über die tatsächliche Lebensdauer entscheidet. Wie lange ein Hersteller Türfedern, Sprüharme, Korbrollen und Dichtungen liefert und was sie kosten, unterscheidet sich erheblich — worauf dabei zu achten ist, steht unter Ersatzteile und Kundendienst, und wie sich das Feld der Hersteller in dieser Klasse überhaupt sortiert, unter Marken.
Für die 45-cm-Klasse gibt es dabei einen kleinen Vorteil: Die Baureihen laufen oft länger als ihre 60-cm-Pendants, entsprechend lange sind Teile verfügbar.
Wenn es doch ein neues Gerät wird
Das alte Gerät muss fachgerecht entsorgt werden, und der Händler ist beim Kauf eines neuen unter bestimmten Voraussetzungen zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet — siehe Altgerät entsorgen. Diese Mitnahme wird beim Kauf vereinbart, nachträglich ist sie meist kostenpflichtig.
