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Altes Gerät entsorgen: Rücknahmepflicht und Wege

Ein Geschirrspüler gehört nicht auf den Sperrmüll. Welche Rücknahmepflichten Händler nach dem ElektroG haben und worauf beim Abtransport zu achten ist.

Veröffentlicht am 12. August 2026

Altes Gerät entsorgen: Rücknahmepflicht und Wege
Foto: Syced · CC0 · Wikimedia Commons

Ein Geschirrspüler ist ein Elektrogerät im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Er darf nicht in den Restmüll und gehört auch nicht auf den regulären Sperrmüll, sondern in die getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten.

Rücknahme durch den Händler

Das ElektroG verpflichtet größere Vertreiber — dazu zählen der stationäre Handel ab einer bestimmten Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie der Versandhandel mit entsprechender Lager- und Versandfläche — zur Rücknahme von Altgeräten.

Für Großgeräte wie einen Geschirrspüler gilt dabei die 1:1-Rücknahme: Wer ein neues Gerät derselben Art kauft, kann das alte kostenlos abgeben. Beim Versandhandel muss die Rücknahme in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer möglich sein; in der Praxis wird das meist über die Abholung bei der Lieferung des Neugeräts abgewickelt.

Praktisch heißt das: Die Altgerätemitnahme wird beim Kauf im Bestellprozess mit angegeben oder mit dem Liefertermin vereinbart. Wer sie dort nicht anhakt, steht später mit dem Altgerät da — eine nachträgliche Abholung ist oft nur noch kostenpflichtig möglich.

Kleingeräte unterliegen zusätzlich einer 0:1-Rücknahme ohne Neukauf; für einen Geschirrspüler ist das nicht einschlägig, er liegt deutlich über den dafür maßgeblichen Abmessungen.

Kommunale Sammelstelle

Jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nimmt Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an — am Wertstoff- oder Recyclinghof. Viele Kommunen bieten zusätzlich eine Abholung von Großgeräten an, teilweise kostenlos, teilweise gegen Gebühr und meist mit Terminvereinbarung.

Das ist der Weg, wenn kein neues Gerät gekauft wird oder das alte schon vor der Lieferung des neuen aus der Küche muss.

Wer stattdessen ein neues Gerät einbaut, findet die Reihenfolge unter Geschirrspüler selbst einbauen — die Altgerätemitnahme wird dabei am besten auf denselben Liefertermin gelegt.

Was vor dem Abtransport zu tun ist

  1. Stromstecker ziehen, Eckventil schließen.
  2. Zulaufschlauch abschrauben, Restwasser in einen Eimer laufen lassen.
  3. Ablaufschlauch abziehen — auch hier steht Wasser.
  4. Siebtopf leeren. Dort steht immer ein Rest, der beim Kippen ausläuft.
  5. Türe sichern, damit sie beim Tragen nicht aufschlägt.
  6. Gerät möglichst aufrecht transportieren. Liegend läuft Restwasser aus der Pumpe in Bereiche, in die es nicht gehört.

Was nicht funktioniert

  • Sperrmüll. Elektrogeräte müssen getrennt erfasst werden; sie gehören nicht in die reguläre Sperrmüllsammlung.
  • Restmüll oder Container. Aus demselben Grund ausgeschlossen.
  • An die Straße stellen. Abgesehen von der Rechtslage werden solche Geräte regelmäßig aufgebrochen und teilweise ausgeschlachtet — Wertstoffe verschwinden, der Rest bleibt liegen.

Verkaufen oder verschenken

Ein funktionierendes Gerät weiterzugeben ist ökologisch die bessere Variante als die Verwertung. Zwei Punkte dazu:

Transportfähigkeit. Ein zehn Jahre altes Gerät verträgt einen Umzug schlechter als eines nach drei Jahren. Wer verschenkt, sollte darauf hinweisen, dass keine Funktionsgarantie besteht.

Private Weitergabe. Beim Verkauf unter Privatpersonen lässt sich die Gewährleistung wirksam ausschließen; ein entsprechender Hinweis gehört in die Anzeige und in eine kurze schriftliche Übergabebestätigung. Arglistig verschwiegene Mängel sind davon ausgenommen — ein bekannter Defekt gehört genannt.

Ob sich eine Reparatur statt eines Neukaufs lohnt, ist unter Lebensdauer und Reparatur beschrieben.

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